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Anmerkung:
(Bb) bedeutet hier, die Tonne an Backbord zu lassen, (Stb) die Tonne an Steuerbord zu lassen.
Bahnverkürzung:
Eine Bahnverkürzung erfolgt i.d.R. auf die nächst kleinere Bahn (1 auf 2, 2 auf 3, usw.) und für die Jollenklasse von Bahn 4 auf Bahn 5. Die Bahn 5 wird nicht verkürzt! Bahnverkürzungen werden bei der Steuermannsbesprechung und/oder kurzfristig bei Start der betreffenden Gruppe am Startschiff durch Aushang der jeweilig zu segelnden Bahn bekannt gegeben.
Zieldurchgang:
Jeder Schiffsführer ist verpflichtet, seine Zieldurchgangszeit selbst zu nehmen und auf Anforderung der Wettfahrtleitung mitzuteilen.
Zeitlimit:
Als Zeitlimit gilt 18.00 Uhr. Boote, die danach noch auf der Bahn sind, werden als aufgegeben gewertet.
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